Informationen zum Übertritt 2024

Sehr geehrte Eltern der 4. Jahrgangstufe,

der Informationsabend zum Übertritt fand an der Grundschule Heilsbronn am 28.11.2023 statt.

Vertreter der verschiedenen Schularten erläuterten die Besonderheiten und spezifischen Anforderungen.

Die wichtigsten Informationen zu den Übertrittsregelungen finden Sie in der Präsentation der Grundschule Heilsbronn.

Zudem hat die Grundschule Heilsbronn einen Flyer mit den wichtigsten Informationen und Terminen zum Übertritt 2024 zusammengestellt.

Eine weitere Informationsquelle ist die Homepage des Staatlichen Schulamts in Ansbach: Übertrittsberatung
Direkter Link: https://www.schulamt-ansbach.de/seite/617722/%C3%BCbertrittsberatung.html

Weitere Informationsquellen sind:
www.meinbildungsweg.de
www.km.bayern.de
https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
www.schulberatung.bayern.de

Flyer STMuK: Der beste Bildungsweg für mein Kind

Flyer: Das bayerische Schulsystem (Stand: Januar 2022)

Falls Sie noch Beratungsbedarf haben, dürfen Sie sich gerne an die Klassenlehrkraft oder an die Schulleitung wenden.
Für spezifische Informationen zu einer bestimmten von Ihnen und Ihrem Kind favorisierten Schule wenden Sie sich am besten direkt an diese Bildungseinrichtung.

Wichtige Termine zum Übertritt 2024

Die Zwischeninformation mit dem Notenstand bis zum Januar erhält Ihr Kind am 19.01.2024

Das Übertrittszeugnis wird am 02.05.2024 ausgegeben.

Anmeldewoche an den weiterführenden Schulen: 06.05. -10.05.2024

Probeunterricht: 14.05. – 16.05.2024

Beachten Sie die verschiedenen Modalitäten der einzelnen Schulen.
Schulen unter privater oder kirchlicher Trägerschaft (z.B. Realschule und Gymnasium in Neuendettelsau) können andere Termine haben.

Bitte informieren Sie sich stets direkt bei der jeweiligen Schule.

Neuerungen seit 2020 – Beratungslehrkräfte der Realschulen und Gymnasien als „Übertrittscoaches“

Begleitschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum Anmeldebogen 2021

Anmeldebogen folgt noch

Informationen aus den Vorjahren:
Auszug aus dem KMS vom 18.07.2019:

Die Beratungslehrkräfte der staatlichen Realschulen und Gymnasien sollen als „Übertrittscoaches“ Lehrkräfte von Grundschulen auf deren Wunsch und Anfrage hin vor Ort an der jeweiligen Grundschule
bei der Elternberatung zum Übertritt unterstützen.

Dabei kann die Beratungslehrkraft sowohl zusammen mit der Grundschullehrkraft als auch in Absprache mit dieser je nach konkreter Situation alleine das Elterngespräch führen.

Flankierende Aufgabe der Beratungslehrkräfte:

  • enge Vernetzung mit den Lehrkräften der Grundschulen,
  • die Kontinuität und die Übergänge der Lernkultur zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen weiter verbessern
  • z.B. durch Fortführung der an der Grundschule grundgelegten Sozial- und Arbeitsformen in den Eingangsklassen der weiterführenden Schulen

Auszug aus dem KMS vom 22.01.2020

… dass die Beratungslehrkraft der weiterführenden Schulart im Rahmen des Beratungstermins für die Grundschule des zu beratenden Kindes tätig wird.

Der von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte Anmeldebogen für den zusätzlichen Beratungstermin kann zum Zweck der Vorbereitung und Durchführung des Beratungsgespräches ggf. von der Grundschule an die Beratungslehrkraft weitergegeben werden.